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Holland, Julia

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Telefax: 02837 / 910 245

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47652   Weeze


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Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
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Grundsteuer

weiterführende Links:

Grundlagen Grundsteuer

Berechnung Grundsteuer

Entwicklung der Hebesätze, nicht barrierefrei

Bescheid über Steuern und Abgaben mit Münzen

Für den im Gemeindegebiet gelegenen Grundbesitz wird durch die jeweilige Gemeinde Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erhoben.

Die Grundsteuer ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücken). Sie ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks.

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Im Bescheid legt das Finanzamt außerdem fest (Grundlagenbescheid), wer Steuerschuldner und ab wann das Objekt zu besteuern ist.

Wichtig: Da die Gemeinde bei Festsetzung der Grundsteuer an die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen gebunden ist, können Einwände, zur steuerlichen Zurechnung oder zur Höhe des festgesetzten Grundsteuermessbetrag nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe) gegen diesen Bescheid (= Grundsteuermessbescheid) bei dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Die an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer errechnet sich wie folgt:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich festgelegt.

Der aktuelle Hebesatz der Gemeinde Weeze beträgt für

Grundsteuer A = 240 %  und für Grundsteuer B = 460 %.

Formulare