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Metten, Michael

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Einzelhandelsgutachten

Zentraler Versorgungsbereich aus dem Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde Weeze

Der Rat der Gemeinde Weeze hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 das von der Firma Acocella erstellte Einzelhandelsgutachten mit einigen Ergänzungen / Änderungen als Einzelhandelskonzept beschlossen.

Der Wortlaut des Beschlusses lautet:

Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt das vorliegende Einzelhandelsgutachten des Büros Dr. Acocella als Grundlage für die Einzelhandelskonzeption der Gemeinde Weeze.

Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt darüber hinaus, den zentralen Versorgungsbereich, die örtliche Sortimentsliste (Weezer Liste) mit einer Abgrenzung der zentrenrelevanten, der nicht zentrenrelevanten und der nahversorgungsrelevanten Sortimente sowie die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung, so wie in der Beratungsunterlage dargestellt, abzugrenzen, aufzustellen bzw. festzulegen.

Des weiteren soll die Verwaltung sicherstellen, dass für den Bereich des jetzigen PLUS-Marktes auch zukünftig eine Einzelhandelsnutzung in der bestehenden Form, unabhängig vom Namen des Anbieters, im Rahmen des bestehenden Gebäudes möglich sein wird.

Im Rahmen der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes soll eine Einzelhandelsnutzung des Parks an der Bahnstraße (Alter Friedhof) kategorisch ausgeschlossen werden.

Das durch das Büro Dr. Acocella erarbeitete Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde Weeze finden Sie hier!

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