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Aktualisierung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Weeze - 3. Stufe -

Mitteilung vom 28.05.2018 (archivierte Mitteilung)

Im Jahr 2002 hat die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die 2005 durch eine Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt und in einer Lärmkartierung dargestellt. Diese vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellten Lärmkarten bilden die Grundlage für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen, die in Abhängigkeit von der Betroffenheit unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellt werden.

Eine Lärmaktionsplanung ist in Nordrhein-Westfahlen erforderlich, wenn betroffene Einwohner an Hauptverkehrsstraßen ganztags (L-den) mit einem Schallpegel von über 70 dB(A) an der Fassade und nachts (L-night) mit einem Schallpegel von über 60 dB(A) an der Fassade betroffen sind.

Hauptverkehrsstraßen sind nach der Legaldefinition des § 47b BImSchG Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen, die ein Verkehrsaufkommen über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verzeichnen.

Im Gemeindegebiet waren deshalb vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die BAB 57, die B 9 sowie die L 361 (Willy-Brandt-Ring) zu bewerten.

Die Auswertung der aktuellen Lärmkarte für das Gemeindegebiet Weeze - 3. Stufe - führt (wie schon in der Vergangenheit) zu dem Ergebnis, dass nur von einer geringen Betroffenheit auszugehen ist und darum weiterhin von der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes abgesehen werden kann.

Die Öffentlichkeit wird hiermit über das Ergebnis der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung unterrichtet. Die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung können in der Zeit vom 28. Mai 2018 bis einschließlich 15. Juni 2018 im Rathaus der Gemeinde Weeze, Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt, 1. Etage, Zimmer 22, eingesehen werden.

Das vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellte interaktive Kartenmaterial über die Kartierung des Straßenverkehrslärms kann auch unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abgerufen werden.

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Peeters, Rainer
Telefon
02837 / 910 115
E-Mail
rainer.peeters@weeze.de