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Beginn des Rehasports in Weeze
Mitteilung vom 14.06.2021 (archivierte Mitteilung)
Im Therapiezentrum Weeze, Katharinenstraße 18, 47652 Weeze findet der Rehabilitationssport ab dem 14. Juni 2021 wieder statt. Der Fitnessbereich ist bereits seit dem 02. Juni 2021 geöffnet.
Auch hier gibt es wichtige Einschränkungen, die eingehalten werden müssen.
Der LSB NRW und der BRSNW empfehlen zunächst die Durchführung von Rehabilitationssportangeboten im Freien. Sollte der Rehabilitationssport innerhalb einer geschlossenen Räumlichkeit (Sportstätte/Sporthalle) stattfinden, ist dies nach §14 Abs. 2 Nr. 4 nur unter Vorlage eines bestätigten negativen Schnell- und Selbsttest nach §7 und mit einer einfachen Rückverfolgbarkeit zulässig (48 Stunden Gültigkeit). Immunisierte (=Geimpfte und Genesene) sind mit entsprechendem Nachweis von dieser Testpflicht im Rehabilitationssport ausgenommen.
Für Immunisierte bestehen weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie Abstand halten, Hände waschen und das Tragen einer Maske (Betreten des Therapiezentrums).
Laut Coronaschutzverordnung § 14 Absatz 4 Nr. 6 erfolgt bei der Sportausübung der Verzicht auf Negativtestnachweise, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt.
Für Interessierte, die gerne am Rehabilitationssport teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit dienstags in der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr im Therapiezentrum Weeze zur Beratung zu kommen.
Wir bieten u.a. auch für Menschen mit physischem und psychischem Handicap sowie für Personen über 80 Jahre Gruppen an. In Planung sind noch Gruppen, nach Schlaganfall bzw. Krebsnachsorge. Wer sich für diese Gruppen angesprochen fühlt, kann ebenfalls zur Beratung kommen.
Die Kostenträger können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein.
Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden.
Verordnet werden können 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall) oder 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich).