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Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes

Der Plan der Firma Knappheide Kiesbaggerei Gmbh & Co.KG

Mitteilung vom 27.05.2022

Bekanntmachung

über die Offenlage eines Planes

Der Plan der Firma

                                    Knappheide Kiesbaggerei GmbH & Co.KG

                                    Knappheide 20, 47652 Weeze

für den beim Kreis Kleve die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach

-     dem Gesetz der Ordnung zum Wasserhaushalt (Wasserhaushaltsgesetz WHG)

beantragt wurde, liegt gemäß § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

in der Zeit vom 07.06.2022 bis 15.07.2022 einschließlich während der Dienststunden bei

der Gemeindeverwaltung Weeze -  Rathaus –

Cyriakusplatz 13, 476521 Weeze

 Zimmer 22

zu jedermanns Einsicht aus.

Der Plan sieht die Herstellung einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) auf den nachstehenden Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Weeze vor:

Gemarkung: Kalbeck,           Flur: 12,                 Flurstücke: 4, 7 und 19

Das Planfeststellungsverfahren wird unter der Bezeichnung Abgrabung „Heishof“ geführt.

Die Abgrabung umfasst eine Fläche von ca. 22,8 ha.

Diese Flächen sind vollständig im aktuellen Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) als „Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) dargestellt.

Die Aufbereitung der mit der Abgrabung „Heishof“ gewonnen Rohstoffe soll am nahegelegenen Kieswerk „Knappheide“ der Antragstellerin erfolgen. Dazu sollen die Rohstoffe zunächst per Förderband zu einer Verladestelle an der westlich gelegenen Bundestraße B9 und von dort mit LKW zum Kieswerk transportiert werden.

Die Bekanntmachung und Offenlage der Antrags- und Planunterlagen erfolgt gemäß § 73 Abs. 3 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und gemäß § 27a VwVfG für die Veröffentlichung im Internet über die folgenden Internetseiten der Gemeinde Weeze und des Kreises Kleve:

www.weeze.de (Bürger – Bekanntmachungen)

oder

www.kreis-kleve.de - (Navigation/Suchbegriff):

Der Kreis Kleve - Kreisverwaltung – Bekanntmachungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder zur Niederschrift spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist (also bis zum 29.07.2022) bei der o.a. Auslegungsstelle oder bei der Kreisverwaltung Kleve, Fachbereich Technik, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve, unter Angabe des Aktenzeichens 6.1- 66 61 16 – 01/21 erhoben werden.

Dies gilt insbesondere auch für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Vorkehrungen oder auf die Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf die Rechte des jeweils Betroffenen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen auf angemessene Entschädigung in Geld wegen nachteiliger Wirkung des Unternehmens auf die Rechte des jeweils Betroffenen. Die Ansprüche sollen diejenigen Rechte, auf die sie gestützt werden, möglichst vollständig bezeichnen.

In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass dieses privatnützige Planfeststellungsverfahren nicht die privatrechtliche Inanspruchnahme fremder Grundstücke für das in den Planunterlagen dargestellte Unternehmen umfasst oder regelt. Solche Inanspruchnahme kann nur zwischen Antragstellerin und Grundstückseigentümer vertraglich geregelt werden.

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird ein Erörterungstermin anberaumt, zu dem die Beteiligten noch besonders eingeladen werden. Der Erörterungstermin wird außerdem mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass

-     verspätet erhobene Einwendungen ausgeschlossen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

-     die Einwendungen der Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Soweit Name und Anschrift des Einwenders zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung nicht erforderlich sind, werden diese unkenntlich gemacht,

-     die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,

-     bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,

-     die Zustellung der Entscheidung über die Einwendung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Nachteile, die sich aus unvollständiger Angabe des Namens und der ladungsfähigen Anschrift ergeben, gehen zu Lasten des Einwenders.

Weeze, den 23.05.2022

Gemeinde Weeze

Der Bürgermeister

Georg Koenen

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