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Das Recht auf eine freie Entscheidung
Mitteilung vom 21.03.2018 (archivierte Mitteilung)
Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Elternunterhalt – Wenn die Kinder für ihre Eltern zahlen
Einen für viele Bürger interessanten Vortrag gibt es in Zusammenarbeit der Volkshochschule Goch mit der Kolpingsfamilie Weeze. Jeder Patient hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern. Die Teilnehmer werden darüber aufgeklärt, wie und in welcher Form eine solche Patientenverfügung zu erstellen ist, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Zudem wird die Vorsorgevollmacht als weitere Regelungsmöglichkeit zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts angesprochen. Auch werden immer mehr Kinder von den Sozialämtern auf Unterhaltszahlung für die im Heim lebenden Eltern in Anspruch genommen. Was kann man da tun? Ein Vortrag also, der nicht nur die älteren und alten Bürger betrifft. Gerade die Jüngeren sollten sich Gedanken machen, was es mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf sich hat, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Wer also bisher Beides noch nicht hat, sollte sich den Vortrag anhören. Eingeladen sind nicht nur Kolpingmitglieder, alle Interessierten können gerne teilnehmen. Eine Anmeldung ist aber erforderlich, bitte bis zum 06.04.2018 bei der Kolpingsfamilie Weeze, Johannes van Hall, Telefon 02837 8615 oder der VHS, Telefon 02823 973113. Referentin ist die Rechtsanwältin Meike Hasselmann. Die Veranstaltung ist am 11. April 2018 um 19:30 Uhr im Pfarrheim Weeze. Der Eintritt ist frei.