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Die Gemeinde Weeze informiert - Wohngeldgesetz mit Verbesserungen in 2016

Mitteilung vom 10.02.2016 (archivierte Mitteilung)

Mit Beginn des Jahres 2016 sind die neuen Regeln des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten.

Durch Anhebung der Einkommensgrenzen wurde der Kreis der Anspruchs-berechtigten erheblich ausgeweitet. Auf diese Verbesserung im Wohngeldbereich weisen die Gemeindeverwaltung Weeze und die Mitarbeiterinnen im Fachbereich Ordnung und Soziales hin.

Am 01.01.2016 ist die neue Wohngeldreform in Kraft getreten. Für viele Bürgerinnen und Bürger mit entsprechend geringem Einkommen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung, um einen Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (bei Eigentum) zu erhalten.

Durch die Wohngeldreform 2016 wurden nicht nur die Tabellenwerte (Höhe des zu bewilligenden Wohngeldes) um durchschnittlich 39 % angehoben. Auch die zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge, die regional unterschiedlich gestaffelt sind, sowie die Einkommensgrenzen wurden spürbar angehoben.

Ob Personen aus Weeze anspruchsberechtigt sind, erfahren sie bei ihrer Gemeindeverwaltung. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare und Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde Weeze, www.weeze.de unter ‚Wohngeld/Dienstleistungen', abzurufen. Weiterhin liegen Informationen und Antragsformulare im Rathaus aus.

Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle im Rathaus. Monika Peters, Tel.: 02837/910 - 155, Zimmer 7 E. Mail monika.peters@weeze.de und Ivonne Fietkau-Buhl, Tel.: 02837/910 - 156, Zimmer 7 ivonne.fietkau-buhl@weeze.de stehen Ihnen zu den Dienstzeiten zur Auskunft zur Verfügung.

„Zur besseren Förderung der Mietsituation und zur Eigentumsbildung von Personen mit geringem Einkommen sollten sie sich jetzt informieren und das Angebot der Beratung und Hilfe bei der Antragstellung nutzen" so Bürgermeister Ulrich Francken abschließend.