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Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Mitteilung vom 11.08.2022 (archivierte Mitteilung)

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Um das Risiko von Coronavirus-Infektionen zu minimieren, wird auch in den Wahllokalen für den Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Wählerinnen und Wähler gesorgt.

Mitglied des Wahlvorstandes kann sein, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und für die Landratswahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandsmitgliedes gehört es, die Wahlbenachrichtigungen der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen, die Wahlberechtigungen mit Hilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren und das Wahlergebnis zu ermitteln.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich um 7.30 Uhr in ihrem Wahlraum. Während des Wahltages müssen nicht immer alle durchgehend vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen alle wieder anwesend sein.

Als Dankeschön wird für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Wer Interesse hat, am 27. November 2022 (eventuelle Stichwahl 11. Dezember 2022) in einem Wahlvorstand der Gemeinde Weeze mitzuwirken, kann sich ab sofort beim Wahlbüro unter der Rufnummer (0 28 37) 910 111 oder per E-Mail an wahlen@weeze.de melden.