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Feststellung der Nachfolgerin für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Mitteilung vom 13.12.2012 (archivierte Mitteilung)
Bekanntmachung der Gemeinde Weeze
Gemäß § 18 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 17.12.2012 bis 17.01.2013 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürgerhaus zum Aushang kommt:
Feststellung der Nachfolgerin für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Weeze, den 12.12.2012 Francken, Bürgermeister