Inhalt

Feststellung der Nachfolgerin für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Mitteilung vom 13.12.2012 (archivierte Mitteilung)

Bekanntmachung der Gemeinde Weeze

Gemäß § 18 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 17.12.2012 bis 17.01.2013 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürgerhaus zum Aushang kommt:

Feststellung der Nachfolgerin für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Weeze, den 12.12.2012 Francken, Bürgermeister