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Gelebte Inklusion sollte Normalität sein
Mitteilung vom 20.07.2018 (archivierte Mitteilung)
Die Gemeinde Weeze sieht keine Notwendigkeit, in den Betrieb der Bar "Wacky Shack" auf dem Parookaville-Festival einzugreifen. Insoweit teilt der Bürgermeister der Gemeinde Weeze, Ulrich Francken, die Kritik an der Einrichtung nicht. Er begrüßt aber, das sich der Verband im Interesse der Kleinwüchsigen Menschen zu Wort gemeldet hat. Die damit verbundenen Fragen bewertet die Ordnungsbehörde der Gemeinde jedoch anders. Der Kontext, in den der Einsatz der Menschen gestellt wurde, wird von der Gemeinde nicht geteilt.
Die in der Bar "Wacky-Shack" beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten dort aus eigenem Entschluss und haben sich bewusst um diesen Einsatz beworben. Die Beschäftigten arbeiten dabei an einer Bar, die in der Höhe auf ihre Größe zugeschnitten ist. Die Kunden müssen sich hier anpassen. Es wurden Gespräche mit dem Veranstalter und einem Betroffenen geführt. Die dort Beschäftigten sind seit einiger Zeit in allen Großstädten in Deutschland unterwegs, um Geld für ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Diese "Bar" gehört zum festen Bestandteil des Auftritts. Im Gespräch vermittelte ein Künstler auf seine Art, worum es ihm geht: Teilhabe am Leben ohne auf das Andersein abzuheben.
Und dass auch er als Kleinwüchsiger entscheiden kann, am Leben, inklusive Festivals, auf seine Art teilzuhaben. Für ihn ist diese Tätigkeit an der Bar eben eine künstlerische und berufliche Tätigkeit. Die kleinwüchsigen Beschäftigten, die sich derart engagieren, machen das bewusst und selbstbestimmt, Sie wollen damit aufrütteln. Sie gehen mit ihren eigenen Möglichkeiten nach vorne und zeigen, dass sie stark sind. Diese Einschätzung teilen auch die Gleichstellungsbeauftragten aus Weeze und Goch und begrüßen diese eigenständige Aktion. Denn hier sehen sie ein klares Zeichen, bei dem es um Respekt und um die Einbindung in die Gesellschaft geht.
Nach den geführten Gesprächen mit allen Beteiligten (Veranstalter, Künstler, Gleichstellungsbeauftragte und BKMF) besteht für die Gemeinde Weeze kein Grund hier einzuschreiten, da es sich hier auch um eine künstlerische Darbietung handelt. Nach Auffassung der örtlichen Ordnungsbehörde werden die guten Sitten nicht eingeschränkt. Eine Genehmigung ist damit nicht erforderlich.