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Gemeinde bittet Bürgersteige freizuhalten
Mitteilung vom 30.12.2014 (archivierte Mitteilung)
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht eine Verkehrssicherungspflicht ist, die Eigentümer und Bürger betrifft. Bei Schnee und Glätte sind die Hauseigentümer und gegebenenfalls, bei Übertragung auf diese, auch die Mieter verpflichtet, die Bürgersteige und höhengleichen Flächen in z.B. Fussgängerzonen ebenso wie private Flächen zu räumen oder von Glatteis zu befreien. Viele kommen dieser Pflicht nach und räumen darüber hinaus manchmal sogar für Nachbarn, die dazu nicht in der Lage sind. Hier bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Leider gibt es aber auch Fälle, wo ordnungswidrig nicht geräumt wird.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die so genannte Verkehrssicherungspflicht zwingt den Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können.
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Während des gesamten Zeitraums müssen der ans Grundstück grenzende Gehweg und der Zugang zum Hauseingang in einer Breite von 1,50 Metern geräumt sein.
Für die Wege zu Mülltonnen oder Parkplätzen genügt schon ein schmaler eisfreier Pfad von rund einem halben Meter Breite. Bei anhaltendem Schneefall muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt und gestreut werden. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden. Die Gemeinde appelliert an alle Pflichtigen und Bürger, der Verkehrssicherung nachzukommen, um Unfälle zu vermeiden. Die Verwaltung dankt allen Bürgern, die Ihrer Pflicht nachkommen oder darüber hinaus Wege freihalten oder Nachbarn behilflich sind, die dies nicht mehr so gut können.