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Gemeinde Weeze sucht Schiedsmann/Schiedsfrau

Mitteilung vom 22.04.2015 (archivierte Mitteilung)

Zwei Nachbarn streiten sich. Der Ast eines Baumes wächst über die gemeinsame Grundstücksgrenze. Der Streit eskaliert. Die Nachbarn beleidigen und bedrohen sich. Ein alltägliches Beispiel für die Arbeit eines Schiedsmannes bzw. einer Schiedsfrau.

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson und seiner Stellvertreterin läuft im Sommer diesen Jahres aus.

Die Gemeinde Weeze bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger daher, sich um die Nachfolge für dieses Ehrenamt bei der Gemeindeverwaltung zu bewerben.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein wer:

  1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  2. unter Betreuung steht.

Des Weiteren soll eine Schiedsperson nicht sein wer:

  1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  2. in dem Schiedsamtbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
  3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Zur Schiedsperson soll außerdem nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.

Neben dem Schlichtungsverfahren in Strafsachen ist in NRW die obligatorische Vorschaltung in Zivilsachen seit dem 01.10.2000 gesetzlich geregelt. Danach ist die Schiedsstelle

  • bei Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld- oder Geldeswert 750,- € nicht übersteigt;
  • bei Einwirkung auf das Nachbargrundstück und Streitigkeiten wie Überwuchses, Hinüberfalls eines Grenzbaumes, Einhalten eines Grenzabstandes von Pflanzen;
  • bei Verletzung der persönlichen Ehre soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen

anzurufen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson innerhalb und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

Der Bund deutscher Schiedsmänner führt regelmäßig entsprechende Informationsveranstaltungen durch. Außerdem ist eine Aufsicht und Hilfestellung durch das zuständige Amtsgericht in Geldern gegeben.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung, Cyriakusplatz 13/14 in 47652 Weeze bis zum 22. Mai 2015 zu bewerben. Für weitere Auskünfte bzw. Informationen steht Georg Koenen, Zimmer 3, unter der Rufnummer 02837/910-130 zur Verfügung.