Inhalt

Hundekontrolle in Weeze

Mitteilung vom 02.11.2017 (archivierte Mitteilung)

Die Hundehaltung ist steuerpflichtig. Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Gemeinde seines Wohnsitzes anmelden. Leider muss auch die Gemeinde Weeze feststellen, dass einige Hundehalter dieser Anmeldepflicht nicht nachkommen und sich der Hundesteuer entziehen. Aus diesem Grund wird ab November 2017 die Hundehaltung durch eine Mitarbeiterin der Gemeinde Weeze kontrolliert. Sie trägt bei den Kontrollen einen gut sichtbar von der Gemeinde Weeze ausgestellten Dienstausweis.

Die Nicht-Anmeldung von Hunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Alle Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, können dies unverzüglich nachholen.

Hundehalter können ihre Hunde persönlich im Rathaus, Cyriakusplatz, Zimmer 20 und 21 oder online anmelden. Das Anmeldeformular steht auf der Homepage der Gemeinde www.weeze.de unter der Rubrik Rathaus/Formulare zur Verfügung oder kann auf Anfrage auch zugesendet werden.