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Jahresabschluss 2015 und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW
Mitteilung vom 02.10.2017 (archivierte Mitteilung)
Gemäß § 18 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass vom 04.10. bis 13.10.2017 in Weeze (Rathaus) und am Bürgerhaus Wemb die nachstehende öffentliche Bekanntmachung zum Aushang kommt:
Jahresabschluss 2015 und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW
Weeze, den 29.09.2017
Ulrich Francken
Bürgermeister