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Jahresabschluss 2016 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 2 GO NRW

Mitteilung vom 15.05.2018 (archivierte Mitteilung)

Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass vom 18.05.2018 bis zum 28.05.2018 in Weeze (Rathaus) und am Bürgerhaus Wemb die nachstehende öffentliche Bekanntmachung zum Aushang kommt

Jahresabschluss 2016 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 2 GO NRW

Weeze, den 11.05.2018

Ulrich Francken
Bürgermeister