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Jahresabschluss 2016 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 2 GO NRW
Mitteilung vom 15.05.2018 (archivierte Mitteilung)
Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass vom 18.05.2018 bis zum 28.05.2018 in Weeze (Rathaus) und am Bürgerhaus Wemb die nachstehende öffentliche Bekanntmachung zum Aushang kommt
Jahresabschluss 2016 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 2 GO NRW
Weeze, den 11.05.2018
Ulrich Francken
Bürgermeister