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Jugendschutz im Karneval
Mitteilung vom 10.02.2015 (archivierte Mitteilung)
Pünktlich vor der Karnevalszeit weist das Netzwerk Weeze, ein Zusammenschluss von Akteuren des Kinder- und Jugendschutzes, auf die Gefahren des Alkoholmissbrauchs in dieser Altersgruppe hin.
Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig, wie Volker Schoelen vom Weezer Wellenbrecher unterstreicht: „Erst Personen über 16 Jahre dürfen Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke zu sich nehmen. „Schnaps, Likör und auch mit Branntwein versetzte Alkopops sind erst ab 18 erlaubt“, ergänzt Ludgera Hoppmann vom Kommissariat Vorbeugung der Polizei.
Stephan Gnoß von der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Diakonie: „Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten, ist erschreckend hoch - zudem wissen auch viele Erwachsene nicht, dass Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe sehr schnell lebensbedrohliche Folgen haben kann."
Dies ist für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Grund genug, auch einmal genauer hinzuschauen. Georg Koenen: „Wir werden an den Karnevalstagen auch kontrollieren, ob Eltern oder andere Erwachsene Alkohol an Kinder weitergeben. Dies hat unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.“
Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion werden zudem örtliche Gaststätten und andere Gewerbetreibende aufgesucht, um auf die einschlägigen Jugendschutzvorschriften hinzuweisen. Dabei werden Plakate und andere Informationsmaterialien ausgehändigt und zur Verfügung gestellt.
Günter Osthoff vom Kreisjugendamt: „Wir appellieren an die Vorbildfunktion von Erwachsenen und hoffen auf deren couragiertes Eintreten, wenn Minderjährige gefährdet sind.“