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Netzwerk Weeze gegen Alkoholmissbrauch

Mitteilung vom 02.02.2018 (archivierte Mitteilung)

Die 'tollen Tage' stehen mit Umzügen und vielen weiteren Veranstaltungen in und um Weeze vor der Tür. Das Netzwerk Weeze möchte daher alle Veranstalter und 'Jecken' darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind. Ganz im Gegenteil, speziell im Karneval kommt dem Thema Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung zu

Die „tollen Tage“ stehen mit Umzügen und vielen weiteren Veranstaltungen in und um Weeze vor der Tür. Das Netzwerk Weeze möchte daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind. Ganz im Gegenteil, speziell im Karneval kommt dem Thema Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung zu.

Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen.

In verschiedenen Aktionen unter dem Motto "Kein Alkohol unter 16 – Jugendschutz geht vor!" startet das Bündnis verschiedene Aktionen, auch um Erwachsene für das Problem zu sensibilisieren. Kinder der Klasse 4a und 4b der Petrus-Canisius-Grundschule Weeze haben in diesem Jahr ausdrucksstarke Plakate erstellt, die neben den Verboten die Erwachsenen mahnen, auch an den Karnevalstagen Vorbild zu sein. Diese Plakataktion findet in Weeze schon seit über 10 Jahren statt und ist fester Bestandteil der Aktivitäten des Netzwerkes Weeze zu den Karnevalstagen geworden.

Stephan Gnoß von der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Diakonie: „Die Zahl der Kinder im Alter von 10 bis 20 Jahren, die mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten, ist in den letzten zwei Jahren nochmals gestiegen und liegt jetzt bei 5.200 Personen. Dies ist eine erschreckende Zahl - zudem wissen viele Eltern nicht, dass Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe sehr schnell lebensbedrohliche Folgen haben kann."

Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig, wie Volker Schoelen als Koordinator des Netzwerkes Weeze und Leiter des Weezer Wellenbrechers unterstreicht: „Erst Personen über 16 Jahre dürfen Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke zu sich nehmen. Schnaps, Likör und auch mit Branntwein versetzte Getränke sind erst ab 18 erlaubt.“

Dies ist für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Polizei Grund genug, wieder einmal genauer hinzuschauen. Georg Koenen vom Ordnungsamt der Gemeinde: „Wir werden an den Karnevalstagen auch kontrollieren, ob Eltern oder andere Erwachsene Alkohol an Kinder weitergeben. Dies hat unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Zudem haben wir Securitykräfte im Einsatz, um gefährliche Alkoholmissbräuche zu verhindern.“

Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zur Alkoholabgabe

Sogenannte "harte Alkoholika" wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für die brandweinhaltigen Mixgetränke, Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden und wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige. Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas.