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Netzwerk Weeze gegen Alkoholmissbrauch - Karneval in Weeze 2019
Mitteilung vom 19.02.2019 (archivierte Mitteilung)
„Helau“ heißt es wieder am Samstag, 02.03.2019, wenn der Kinderkarnevalszug mit den vielen weiteren Veranstaltungen in und um Weeze vor der Tür steht. Das Netzwerk Weeze appelliert daher an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen, auf jeden Fall die Vorschriften zu beachten und ihre Rolle als Vorbild für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden.
Das Netzwerk der Gemeinde Weeze setzt sich, neben vielen anderen Themenbereichen, auch seit Jahren für die Suchtprävention ein. Gemeinsam mit den Schulen in Weeze wird regelmäßig vor den Karnevalstagen z.B. eine Plakataktion umgesetzt. Dabei werden Bilder von Kindern gemalt, die vor dem Missbrauch von Alkohol warnen. Aus diesen Bildern werden dann verschiedene Plakate erstellt und unter anderem an den Weezer Einzelhandel verteilt.
In diesem Jahr engagieren sich die Lehrer und Kinder der 4 a und 4 b der Marienwasser Grundschule. Sie thematisieren die Gefahren von Alkohol, aber auch das Thema Zigaretten und Rauchen wurde mit aufgegriffen. Die Kinder setzten ihre Ideen kreativ um, machten Verbote deutlich, zeigten aber auch Alternativen auf. Neben dem, was verboten und gefährlich ist. Ist auf den Bildern auch zu sehen, was Kindern Spaß macht. Und gut und gesund ist.
Ziel der Plakataktion ist es, die Sicht der Kinder deutlich zu machen und so Erwachsenen aufzuzeigen, dass sie besonders auch an den Karnevalstagen in der Pflicht sind, aufmerksam ein Vorbild für Kinder und Jugendliche zu sein. Nur gemeinsam kann man Kinder stark machen und Sucht vorbeugen!
Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. Erst Personen über 16 Jahre dürfen Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke zu sich nehmen. Hochprozentiger Alkohol darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden.
Kein Alkohol unter 16 – Jugendschutz geht vor! Ein Missbrauch hat unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen.
Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes zur Alkoholabgabe
Sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für die brandweinhaltigen Mixgetränke, Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden und wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige. Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas.