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Netzwerk Weeze: Karneval „maßvoll“ feiern

Mitteilung vom 29.01.2013 (archivierte Mitteilung)

In den letzten Jahren konnte das „Netzwerk Weeze“ gute Ergebnisse zur Karnevalszeit erzielen. Durch Prävention, Kontrolle und Angebot soll Karneval für Teenager auch ohne Alkoholexzesse möglich sein.

Das Netzwerk Weeze besteht unter Anderem aus Vertretern der Weezer Schulen und Kindergärten, der Polizei, den Beratungsstellen, dem Weezer Wellenbrecher und dem Weezer Ordnungsamt. Es zeigt auf, dass auch an den „tollen Tagen“ kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden darf und unter 18-Jährige nichts Hochprozentiges konsumieren dürfen. Auch so genannte „Alcopops“, wie beispielsweise Cola-Rum, sind in dieser Altersklasse verboten, da diese branntweinhaltig sind.

Stephan Gnoß von der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Diakonie: „Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten, ist erschreckend hoch - zudem wissen auch viele Erwachsene nicht, dass Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe sehr schnell lebensbedrohliche Folgen haben kann."

„Erst Personen über 16 Jahre dürfen Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke zu sich nehmen. Schnaps, Likör und auch mit Branntwein versetzte Alkopops sind erst ab 18 erlaubt“, ergänzt Ludgera Hoppmann vom Kommissariat Vorbeugung der Polizei.

Das Netzwerk bittet zu bedenken, dass Eltern, Karnevalsaktive und alle Erwachsenen im Umgang mit Alkohol eine Vorbildfunktion innehaben. Hochstimmung kann beim Feiern auch ohne Alkohol aufkommen.

An den Karnevalstagen werden Jugendschutzkontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt durchgeführt. Die Kontrollen finden statt, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Im Zuge der Jugendschutzkontrollen können die Mitarbeiter durch Ausweiskontrollen die Identität der Betroffenen feststellen. Wenn die Situation erkennen lässt, dass Jugendliche zum Beispiel beabsichtigen, Alkohol zu trinken und gegen die Altersgrenzen verstoßen wird, können die Kontrolleure den Alkohol sicherstellen. Personen oder Sachen dürfen durchsucht werden, zum Beispiel wenn sich offensichtlich Flaschen in einem Rucksack oder in einer Jacke befinden. Georg Koenen: „Wir werden an den Karnevalstagen auch kontrollieren, ob Eltern oder andere Erwachsene Alkohol an Kinder weitergeben.“

Ein weiterer Schwerpunkt  der Netzwerkarbeit liegt in diesem Jahr auf das Thema „Energydrinks“. Georg Koenen, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Weeze, weist darauf hin, dass der Konsum von Energydrinks in Verbindung mit Alkohol erhebliche und meist unterschätzte Gefahren birgt.

Koenen: „Da Energydrinks trotz der Gefahren für jede Altersgruppe frei käuflich sind, soll nicht nur im Karneval auf freiwilliger Basis versucht werden, Kinder und Jugendliche vor diesen Drinks zu schützen.“