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Teil der Wasser- und Gartenstraße zukünftig Einbahnstraße

Mitteilung vom 19.12.2012 (archivierte Mitteilung)

Die Gartenstraße wird in südlicher Richtung auf einem Teilstück (ab Vogteistraße bis zur Einmündung Pater-Fonck-Straße/Rosenweg) zur Einbahnstraße. Die Radfahrer (und nur die) sind von dieser Regelung ausgenommen und können nach wie vor in beiden Richtungen fahren

Die Gemeinde Weeze möchte ihre Bürger und Besucher über eine aktuelle Änderung der Verkehrsführung in Teilbereichen der Wasser- und der Gartenstraße informieren.

Aufgrund einer Anregung von Bürgern und Beschwerden über die Verkehrssituation (einseitiges Parken, Probleme im Begegnungsverkehr, nicht durchzuführende Straßenreinigung), sollte eine Einbahnreglung für Teilbereiche der Wasser- und der Gartenstraße eingeführt werden.

Der Rat der Gemeinde Weeze hat beschlossen, eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. Zukünftig kann die Wasserstraße (ab Fährsteg/Roggenstraße bis zum Kreisel Gocher Straße) nur in nördliche Richtung befahren werden. Die Gartenstraße wird in südlicher Richtung auf einem Teilstück (ab Vogteistraße bis zur Einmündung Pater-Fonck-Straße/Rosenweg) zur Einbahnstraße.

Die Radfahrer (und nur die) sind von dieser Regelung ausgenommen und können nach wie vor in beiden Richtungen fahren.

Zukünftig kann die Wasserstraße (ab Fährsteg/Roggenstraße bis zum Kreisel Gocher Straße) nur in nördliche Richtung befahren werden.

Für alle anderen fahrenden Verkehrsteilnehmer gilt ab sofort, dass die Ziele der Wohngebiete im Norden z.B. am Grafscherweg nur über die Wasserstraße und nicht mehr durchgängig über die Gartenstraße angefahren werden können. Insoweit ist die Gartenstraße bis zum Rosenweg für Durchgangsverkehr eine Sackgasse.

Gleichzeitig werden die Bewohner der Straßen und die anderen regelmäßig dort fahrenden Verkehrsteilnehmer gebeten, Ihre Fahrzeuge in Fahrtrichtung für diese Abschnitte in geraden Wochen rechts und in ungeraden Wochen links zu parken. So kann erreicht werden, dass die Straßenreinigung alle 14 Tage auf der jeweils freien Seite dann durchgeführt werden kann.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve hat einen entsprechenden Antrag der Gemeinde genehmigt und die erforderliche Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung angeordnet. Zwischenzeitlich gilt die neue Verkehrsregelung. Die Gemeinde möchte auf die neue Verkehrsführung hinweisen und bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.