Inhalt
Umsetzung des Nahmobilitätskonzeptes mit dem Schwerpunkt Radverkehr
Mitteilung vom 24.09.2021 (archivierte Mitteilung)
Die Gemeinde Weeze möchte den Rad- und Fußverkehr weiter stärken. Hierfür hat die Gemeinde Weeze ein Nahmobilitätskonzept mit dem deutlichen Schwerpunkt Radverkehr erstellen lassen.
Im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes wurden die bestehenden Verkehrssituationen analysiert und Maßnahmen entwickelt, die die Förderung des Fuß- und insbesondere Radverkehrs weiter verstetigen und zu einer Steigerung der Nutzung dieser umweltfreundlichen Verkehrsmittel ‚Fuß- und Radverkehr‘ beitragen.
Das Nahmobilitätskonzept der Gemeinde Weeze wurde in enger Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Verwaltung sowie einem begleitenden Arbeitskreis mit Vertretern der Fraktionen des Gemeinderates erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes der Gemeinde Weeze werden nun sukzessive nach Einzelberatung im Bau- und Umweltausschuss durchgeführt. Das Nahmobilitätskonzept sieht u.a. vor, in verschiedenen Bereichen Tempo 30-Zonen einzurichten. Die Maßnahme ‚Ausweitung der Tempo 30-Zone im ‚nördlichen‘ Bereich von Weeze‘ wird nun kurzfristig umgesetzt.
Die Verkehrsführung in Weeze soll für alle Verkehrsteilnehmer möglichst einheitlich und damit leicht verständlich sein und so eine erhöhte Beachtung im konkreten Verkehrsverhalten erreichen. Ziel der Tempo 30-Zonen ist es, in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrs-dichte sowie hohem Querungsbedarf eine Verkehrsberuhigung zum Schutz der Anwohner und Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
Im Ergebnis entsteht also eine durchgehende Tempo 30-Zone, die den gesamten nördlichen Bereich von Weeze, der von der B9 und den Straßenzügen Fährsteg / Roggenstraße / Kardinal-Galen-Straße / Karl-Arnold-Straße begrenzt wird (im Lageplan rot gekennzeichnet).
Die Maßnahme ‚Ausweitung der Tempo 30-Zone im „nördlichen“ Bereich von Weeze‘ wird in Kürze umgesetzt.
Hierfür wird der Betriebshof der Gemeinde Weeze für die Einrichtung der ausgeweiteten Tempo 30-Zone jeweils am Zonenein- und Zonenausgang die entsprechenden Verkehrszeichen an den Straßen Nachtigallenweg, Küstersweg, Gartenstraße/Vogteistraße/Grafscherweg und Gocher Straße (innerorts) anbringen (im Lageplan gelb gekennzeichnet).