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Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich und Zone 20 - Umbau Kevelaerer Straße abgeschlossen

Mitteilung vom 04.07.2013 (archivierte Mitteilung)

Blick in den neu gestalteten Bereich!

Auf der Kevelaerer Straße, von der Petersstraße bis zur Kardinal-Galen-Straße, gilt jetzt Tempo 20 und rechts vor links. Gleichzeitig regelt der dort ausgewiesene verkehrsberuhigte Geschäftsbereich, das in dieser Zone nur auf ausgewiesenen Parkplätzen zeitbegrenzt (max. 2 Stunden) geparkt werden kann. Weiterhin wurde im Rahmen der Neugestaltung dieses Bereiches die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Petersstraße geändert. Die in den Ort hinein fahrenden Verkehrsteilnehmer werden über eine abknickende Vorfahrt nunmehr nach links auf die Peterstraße und Bahnstraße zur Durchfahrt geleitet. Alle Verkehrsteilnehmer, die zum Einkauf in den Ortskern wollen, können nach wie vor in die Kevelaerer Straße einfahren. Das Abbiegen von der Peterstraße, aus Richtung Loestraße nach rechts auf die Kevelaerer Straße in Richtung Ortskern ist nicht mehr zulässig.

Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches als Zone eignet sich besonders zur Regelung des Verkehrs und Reduzierung der Geschwindigkeit. Hierdurch verbessert sich zum einen die Verkehrssicherheit in Bezug auf die Nutzung des öffentlichen Raums durch gastronomische Aufstellflächen und bei hohem Fußgängeraufkommen. Zum anderen kann von einer erheblichen Lärmminderung der Anwohner ausgegangen und der Durchgangsverkehr erheblich reduziert werden. Weil bei der flächigen Einrichtung einer Tempozone nur im Zonenübergang beschildert werden muss, trägt der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich zusätzlich zu einer Reduzierung der Beschilderung in den Ortskernen bei.

Es ist zu beachten, dass im gesamten 20er Zonen-Bereich sowie im verkehrsberuhigten Bereich Wasserstraße/Alter Markt werktags von 6 bis 22 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden gilt. Geparkt werden darf nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen.

In der Zone 20 gilt für alle Verkehrsteilnehmer rechts vor links. Den Verkehrsteilnehmern, die vom Cyriakusplatz oder aus der Straße Zur Geizefurt von rechts kommen, ist Vorfahrt zu gewähren. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die Geschwindigkeit einzuhalten sowie die Parkregelungen zu beachten und eine Parkscheibe auszulegen. Der ruhende Verkehr wird durch die Gemeinde Weeze überwacht. Ebenso wird es bei Bedarf zukünftig Geschwindigkeitskontrollen geben.