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Vorschlagliste für die Wahl der Haupt- und Jugendschöffen

Mitteilung vom 28.03.2013 (archivierte Mitteilung)

Bekanntmachung der Gemeinde Weeze

 

Gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf

hingewiesen, dass in der Zeit vom 08.04. bis 15.04.2013 folgende öffentliche

Bekanntmachungen in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürgerhaus

zum Aushang kommen:

 

1. Öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Hauptschöffen

    nach § 36 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG)

 

2. Öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen

    nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

 

Weeze, den 26.03.2013                                 Ulrich Francken

                                                                       Bürgermeister