Inhalt
Vorschlagliste für die Wahl der Haupt- und Jugendschöffen
Mitteilung vom 28.03.2013 (archivierte Mitteilung)
Bekanntmachung der Gemeinde Weeze
Gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf
hingewiesen, dass in der Zeit vom 08.04. bis 15.04.2013 folgende öffentliche
Bekanntmachungen in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürgerhaus
zum Aushang kommen:
1. Öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Hauptschöffen
nach § 36 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG)
2. Öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen
nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Weeze, den 26.03.2013 Ulrich Francken
Bürgermeister