Inhalt
41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze: • Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie • Isolierte Positivplanung gemäß § 249 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Mitteilung vom 16.01.2021
Bekanntmachungshinweis der Gemeinde Weeze
Gemäß § 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 16.01.2021 bis einschließlich 26.01.2021 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus, Cyriakusplatz 13-14) und in Wemb (Bürgerhaus, Auf der Schanz 49) sowie auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde Weeze zum Aushang kommt:
41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze
Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie
Isolierte Positivplanung gemäß § 249 Absatz 1 Baugesetzbuch BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Weeze, 13.01.2021
gezeichnet Georg Koenen
Bürgermeister