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41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze - 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze: • Isolierte Positivplanung gemäß § 249 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) • Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Mitteilung vom 09.08.2021

Bekanntmachungshinweis der Gemeinde Weeze

Gemäß § 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 10.08.2021 bis einschließlich 22.08.2021 folgende öffentliche Bekanntmachungen in Weeze (Rathaus, Cyriakusplatz 13-14) und in Wemb (Bürgerhaus, Auf der Schanz 49) sowie auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde Weeze zum Aushang kommen:

41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weeze

1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie
Isolierte Positivplanung gemäß § 249 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Weeze, 06.08.2021

gez. Georg Koenen

Bürgermeister

Kontaktdaten

Ansprechpartner
Metten, Michael
Telefon
02837 / 910 160

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