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Bekanntmachung vom 26.10.2022

Über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mitteilung vom 20.10.2022 15:36:12 CEDT

Bekanntmachung der Gemeinde Weeze

Gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 26.10. bis 03.11.2022 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürgerhaus zum Aushang kommt:

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landrats-Neuwahl am 27. November 2022

 

Weeze,  18.10.2022                    

Der Bürgermeister

Georg Koenen

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