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Informationen zur Grundsteuer
Bald sind Grundsteuerbescheide zu erwarten.
Mitteilung vom 17.01.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ihre Grundsteuerbescheide werden ab dem 31.01.2025 an Sie verschickt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Versendung der Bescheide aufgrund der Bundestagswahl etwas nach hinten gerückt ist.
Vermutlich fragen Sie sich auch, warum ihre Grundsteuer höher oder niedriger ausfällt. Wir haben ein paar Informationen für Sie zusammengestellt.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Sie besteht aus dem Messbetrag des Finanzamtes (sozusagen der Immobilien- und Grundstückswert) und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Formel lautet also: (Einheitswert x Grundsteuermesszahl) = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz/100.
Wie wirkt sich die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B der Gemeinde Weeze aus?
Kaum, da der Wert nach Empfehlung des Landes lediglich 15 Punkte von 460 auf 475 gestiegen ist. Damit ist die sogenannte Steueraufkommensneutralität gewährleistet, d. h. die Kommune erhält insgesamt nicht mehr Grundsteuern als es vor der Grundsteuerreform der Fall war.
Wie kommt der neue Messbetrag zustande?
Alle Immobilien- und Grundstückseigentümern waren aufgefordert, bis spätestens zum 31. Januar 2023 ihre Daten zur Feststellung des Grundstückswerts ans Finanzamt zu übermitteln. Aufgrund dieser Angaben hat das Finanzamt neue Grundlagenbescheide erstellt und den Eigentümern im Zeitraum 2022 bis 2024 zugeschickt.
Warum ist der Messebetrag des Finanzamtes höher?
Größe, Baujahr, Wohnfläche oder Sanierungen wirken sich auf den Wert aus. Und natürlich die Grundstückswerte, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Rückfragen zum Grundsteuermessbetrag beantwortet Ihnen das Finanzamt: 0 28 31 / 1 27 - 19 59
Warum hat mein Nachbar mit vergleichbarem Haus eine deutlich abweichende Grundsteuer?
Die Berechnung des Finanzamtes erfolgt auf der Basis der vom Besitzer über Elster übermittelten Daten. Rückfragen zum Grundsteuermessbetrag beantwortet Ihnen das Finanzamt: 0 28 31 / 1 27 - 19 59
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Rechtsmittel einlegen?
Grundsätzlich sind Widerspruch und Klage gegen den Grundsteuerbescheid möglich. Dabei ist zu berücksichtigen: Der Messbetrag als wesentliche Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer kann nur durch das Finanzamt geändert werden. Dabei sind Einspruchsfristen für den Grundlagenbescheid beim Finanzamt zu beachten. Auf kommunaler Ebene könnte lediglich der Hebesatz beanstandet werden.