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Jahresabschluss 2021 und Entlastung des Bürgermeisters

gem. § 96 Abs. 2 GO NRW

Mitteilung vom 20.12.2022

Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf
hingewiesen, dass vom 21.12.2022 bis 28.12.2022 in Weeze (Rathaus) und am
Bürgerhaus Wemb die nachstehende öffentliche Bekanntmachung zum Aushang
kommt.

Jahresabschluss 2021 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 2 GO
NRW

Weeze, 15.11.2022

Georg Koenen
Bürgermeister