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Öffentliche Zustellung vom Gewerbesteuer-Zinsbescheid
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze
Mitteilung vom 18.07.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze
Öffentliche Zustellung vom Gewerbesteuer-Zinsbescheid
Gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) wird der Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuerzinsen nach § 233 a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit den §§ 238, 239 AO des Fachbereich 2 – Finanzen und Wirtschaftsförderung, vom 23.06.2023, Kassenzeichen 01004793.5/0200 an
Firma Fama GmbH
letzter bekannter Firmensitz: Alte Heerstraße 64, 47652 Weeze und
Kokkolastraße 5, 40882 Ratingen
hiermit durch eine öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Firmensitz unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist.
Der Bescheid liegt bei der Gemeinde Weeze (Fachbereich 2 Finanzen und Wirtschaftsförderung - Steuern und Abgaben -), Cyriakusplatz 13-14, 47652 Weeze, Rathaus Zimmer 20-21, für den Empfänger offen und kann dort vom Empfänger zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Das Schriftstück gilt 2 Wochen nach Veröffentlichung als zugestellt. Es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Weeze, den 17.07.2023
Gemeinde Weeze
Georg Koenen
Der Bürgermeister