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Öffentliche Zustellung vom Gewerbesteuer-Zinsbescheid

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze

Mitteilung vom 18.07.2023

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze

Öffentliche Zustellung vom Gewerbesteuer-Zinsbescheid  

Gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) wird der Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuerzinsen nach § 233 a Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit den §§ 238, 239 AO des Fachbereich 2 – Finanzen und Wirtschaftsförderung, vom 23.06.2023, Kassenzeichen 01004793.5/0200 an 

Firma Fama GmbH

            letzter bekannter Firmensitz: Alte Heerstraße 64, 47652 Weeze und

            Kokkolastraße 5, 40882 Ratingen

hiermit durch eine öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Firmensitz unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist. 

Der Bescheid liegt bei der Gemeinde Weeze (Fachbereich 2 Finanzen und Wirtschaftsförderung - Steuern und Abgaben -), Cyriakusplatz 13-14, 47652 Weeze, Rathaus Zimmer 20-21, für den Empfänger offen und kann dort vom Empfänger zu den Dienstzeiten eingesehen werden. 

Das Schriftstück gilt 2 Wochen nach Veröffentlichung als zugestellt. Es können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Weeze, den 17.07.2023

Gemeinde Weeze

Georg Koenen 

Der Bürgermeister