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Bekanntmachung Datenübermittlung Meldeamt
Die Bekanntmachung ist als PDF im Anhang zu finden.
Mitteilung vom 21.10.2022
Bekanntmachung der Gemeinde Weeze
Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürger-haus zum Aushang kommt:
1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft |
3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wähler-gruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen |
4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
Weeze, den 21.10.2022 Georg Koenen Bürgermeister