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Das Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Weeze können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So werden künftig die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von zehn Euro im Monat übernommen.
Weitere Informationen können Sie dem unten stehenden Informationsblatt entnehmen. Sie haben hier auch die Möglichkeit, sich direkt die erforderlichen Antragsformulare herunterzuladen.
Downloadbereich
- Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket 17 KB
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 98 KB nicht barrierefrei
- Bescheinigung Vereinsmitgliedschaft 116 KB nicht barrierefrei
- Zusatzfragebogen Lernförderung 367 KB nicht barrierefrei
- Selbstauskunft für Anbieter schulischer Nachhilfe 86 KB