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Metten, Michael

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Rathaus
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47652   Weeze


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Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in Grundzügen die geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar.

Zu jedem Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht, in dem die Plandarstellungen im Einzelnen erläutert werden.

Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht können von jedermann eingesehen werden.

Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches Allgemeines Städtebaurecht, wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.

Aufgabe eines Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan zeigt, welche Nutzungen auf den Flächen des gesamten Gemeindegebietes vorgesehen sind. Dazu gehören Darstellungen über

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbeflächen,
  • Mischbauflächen,
  • Sonderbauflächen, z.B. für spezielle Gewerbebereiche oder für Freizeiteinrichtungen,
  • Verkehrsflächen,
  • Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie
  • Wasserflächen und Grünflächen.

Darüber hinaus werden bestehende Flächenansprüche und Nutzungen dargestellt, wie Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Versorgungsflächen, Abgrabungsflächen oder bedeutende Versorgungsleitungen.

Keine rechtliche Bindungswirkung für Bürger

Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind lediglich behördenverbindlich. Für den Bürger hat der FNP normalerweise keine rechtliche Bindungswirkung. Daher kann aus einer Darstellung im Flächennutzungsplan bis auf wenige Ausnahmen kein Baurecht abgeleitet werden. Ein Baurecht ergibt sich erst aus dem verbindlichen Bebauungsplan, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden muss.

Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens aufgestellt oder geändert. Dabei werden die Öffentlichkeit und zahlreiche Behörden am Vorentwurf und ein zweites Mal am Entwurf des Plans beteiligt. Dies geschieht in der Regel durch eine Offenlage, bei der sich jeder zu der Planung äußern und Anregungen und Bedenken vortragen kann. Darüber hinaus prüft die Bezirksregierung, ob der Flächennutzungsplan oder seine Änderungen mit den Zielen der Regionalplanung übereinstimmt und genehmigt zum Abschluss die Planung.

Zum Flächennutzungsplan sowie zu den einzelnen Änderungen gehört eine Begründung, in der die Ziele der Planung dargelegt und begründet werden.

Der Flächennutzungsplan ist wie auch alle Bebauungspläne öffentlich und kann von jedermann im Rathaus während der Dienstzeiten oder nach Terminabstimmung eingesehen werden. Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan überarbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die oben stehenden Ansprechpartner.

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