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Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
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Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Inhalt
Wahlen
Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich als Interessent im Wahlhelferportal der Gemeinde Weeze anmelden:
Wahlhelferportal
Europawahl
Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten im Rahmen und auf der Grundlage des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung nach mitgliedstaatlich-eigengesetzlichen Rechtsgrundlagen gewählt.
Von Juli 2009 an müssen alle Fraktionen aus Abgeordneten aus mindestens 7 Mitgliedstaaten bestehen. Für die Gründung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für die Wahlperiode 2014 bis 2019 wurden in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft insgesamt 751 Abgeordnete in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt und zwar aus der Bundesrepublik Deutschland 96, aus Frankreich 74, aus Italien und dem Vereinigten Königreich je 73, aus Spanien 54, aus Polen 51, aus den Niederlanden 26, aus Rumänien 32, aus Belgien, Griechenland, der Tschechischen Republik, Ungarn und Portugal je 21, aus Schweden 20, aus Österreich 18, aus Bulgarien 17, aus der Slowakei, Dänemark und Finnland je 13, aus Irland, Kroatien und Litauen 11, aus Lettland und Slowenien 8, aus Estland, Zypern, Luxemburg sowie aus Malta je 6 Abgeordnete. Die Mandatsdauer ist europarechtlich auf fünf Jahre begrenzt.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament der Mitgliedsländer der Europäischen Union fanden in Deutschland am 09. Juni 2024 statt.
Im Wahlarchiv können Sie die Wahlergebnisse einsehen.
Kommunalwahlen
Die Räte der 396 Gemeinden und 31 Kreisen des Landes NRW werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Direktwahlen der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Landrätinnen und Landräte in den nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen finden seit 1999 statt. Für die Direktwahl gelten weitgehend die Bestimmungen über die Wahl der Vertretungen. Die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister und die Landrätinnen und Landräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die letzten Kommunalwahlen/Bürgermeisterwahl fanden am 13. September 2020 statt.
Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Von den obersten Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland wird nur der Deutsche Bundestag durch Volkswahlen gebildet.
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die „Fünf-Prozent-Hürde" und die Existenz von Überhangmandaten.
Der 18. Deutsche Bundestag besteht aus 631 Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Das Bundesgebiet ist in insgesamt 299 Wahlkreise, davon 64 in Nordrhein-Westfalen, eingeteilt.
Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.
Landtagswahl
Von den obersten nordrhein-westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet. Seine Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die nächste Landtagswahl findet am 15.05.2022 statt.