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Kontakt
Telefon: 02837 / 910 125
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Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung!
Inhalt
Abfallentsorgung - Gebührenermäßigung
weiterführende Links:
Broschüre Komposter, nicht barrierefrei
Abfallentsorgung - Wie sortiere ich was?
Abfallentsorgungsgemeinschaft
Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden.
Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang für Bio-Abfall
Kein Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung besteht bei Grundstücken, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden, soweit der/die Anschluss- und/oder Benutzungspflichtige schlüssig und nachvollziehbar nachweist, dass er/sie nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 5 Absatz 3 KrW-/AbfG selbst so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (z.B. Ratten), nicht entsteht (Eigenverwertung). Die Gemeinde stellt auf der Grundlage der Darlegungen der/des Anschluss- und/oder Benutzungspflichtigen fest, ob und inwieweit eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz KrW-/AbfG besteht.