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Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Inhalt
Fischereischein
Voraussetzung für das Angeln ist ein Fischereischein.
Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine Prüfung bei dem Fischereiverband in Verbindung mit dem Kreis Kleve als untere Fischereibehörde abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden.
Ein Jugendfischereischein kann nach abgelegter Prüfung ab dem 14. Lebensjahr für die Dauer eines Jahres ausgestellt werden.
Ohne Prüfung kann ein Jugendfischereischein ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Erwachsenenfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt.
Fischereischeinerteilung/Verlängerung
Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein
Voraussetzungen:
- Fischerprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Mitzubringende Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- 1 Lichtbild
- Prüfungszeugnis
- bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
Gebühren und Fischereiabgabe:
- Jahresschein: 16,00 €
- Fünfjahresschein: 48,00 €
Jugendfischereischein
Die Gültigkeitsdauer des Jugendfischereischeins beträgt ein Kalenderjahr.
Voraussetzungen:
- Alter: 10 bis 16 Jahre
Mitzubringende Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- 1 Lichtbild
Gebühren und Fischereiabgabe:
- 8,00 €
Fischerprüfungen
Ausführliche Informationen rund um das Thema Fischerprüfungen finden Sie unter https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/jagd-und-fischereiangelegenheiten/