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Kontakt
Telefon: 02837 / 910 133
Telefax: 02837 / 910 170
Zimmer: 4b
monika.bienemann@weeze.de
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sylvia.reed@weeze.de
Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Inhalt
Anmeldung des Wohnsitzes
Eine Anmeldung liegt vor, wenn Sie von außerhalb der Gemeinde Weeze zuziehen. Gleiches gilt, wenn Sie in Weeze einen Nebenwohnsitz beziehen.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Unterlagen
- gültige Ausweisdokumente aller zugezogenen Personen
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
- Personenstandsurkunde je nach Familienstand (Geburtsurkunde, Eheurkunde, evtl. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
- gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis)
- ggfs. bei Zuzug aus dem Ausland Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnsitzes
- ggfs. Sorgeerklärung oder Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices.
Hinweise und Tipps
Die Änderung Ihres Fahrzeugscheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Kleve https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich3/kfz-zulassung/ durchführen.