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Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
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Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung


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Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Aufstieg von 'Unbemannten Luftfahrtsystemen' (Drohnen)

Entsprechend der Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (NfL I 281 / 13) 

Unbemannte Luftfahrtsysteme sind Fluggeräte, die nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern die zu einem sonstigen insbesondere gewerblichen Zwecke genutzt werden. Hierzu zählt man auch die sogenannten Kameradrohnen (§1 Absatz 2, 3. Satz LuftVG). Dient ein unbemanntes Luftfahrtsystem ausschließlich sportlichen oder die Freizeit gestaltenden Zwecken, so gelten sie als Flugmodelle im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 9 LuftVG.

Die Erlaubnispflicht für die Nutzung des Luftraums mit diesen Geräten bestimmt sich nach § 20 Absatz 1 LuftVO. Erlaubnisse erteilen die örtlich zuständigen Behörden des Landes, hier die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Erlaubnisfrei ist dabei die Nutzung von Drohnen (bis zu 5 Kilogramm Gesamtmasse ohne Verbrennungsmotor) zur reinen Sport- oder Freizeitnutzung.

Allgemeine Aufstiegserlaubnisse:

Eine allgemeine Aufstiegserlaubnis wird für die Dauer von zwei Jahren erteilt. Danach ist eine neue allgemeine Aufstiegserlaubnis zu beantragen. Die Aufstiegserlaubnis wird im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Münster erteilt und gilt somit für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Der Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis nach § 20 LuftVO besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung
  • Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers
  • Technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät
Anerkennung allgemeiner Aufstiegserlaubnisse aus anderen Bundesländern:

Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster erkennen nach Prüfung in der Regel allgemeine Aufstiegserlaubnisse anderer Bundesländer an. Nach Anerkennung sind diese Aufstiegserlaubnisse dann für das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen gültig. Einzureichen sind folgende Unterlagen:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • aktueller Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung
  • Kopie der anzuerkennenden Aufstiegserlaubnis
Einzelerlaubnisse zum Aufstieg:

Für unbemannte Luftfahrtsysteme

  • mit Verbrennungsmotoren oder
  • einer Gesamtmasse über 5 Kilogramm oder
  • Flughöhen über 100 Meter oder
  • Flugbetrieb während der Dunkelheit

sind nur Einzel- oder projektbezogene Erlaubnisse vorgesehen. Der Antrag auf Erteilung einer Einzel-/projektbezogenen Aufstiegserlaubnis nach § 20 LuftVO besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung
  • Karten oder Luftbilder, in welche der geplante Flugsektor und das Start- und Landegelände eingezeichnet ist
  • schriftliche Zustimmung des Geländeeigentümers bzw. sonstigen Verfügungsberechtigten
  • schriftliche Zustimmung des am Ort des geplanten Aufstieges zuständigen Ordnungsamtes (bei innerörtlichen Aufstieg)
  • eventuell nötige Freigabe der DFS oder TTC (im kontrollierten Luftraum)
  • Angaben über vorgesehene Sicherungsmaßnahmen
  • Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers
  • Technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät

Wichtig: Nur die Vollständigkeit ihrer Antragsunterlagen garantiert eine rasche Bearbeitung! Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen und Verzögerungen im Ablauf.

Es wird daher in Ihrem eigenen Interesse gebeten, ausschließlich vollständige Antragsunterlagen, mindestens zehn Werktage vor dem (vorgesehenen ersten) Aufstiegstermin, einzureichen.

Kosten:
allgemeine Erlaubnis:250,00 €
Anerkennung:50,00 €
Einzelerlaubnis:ab 80,00 €
Zuständigkeit:

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 26

Am Bonneshof 35

40474 Düsseldorf

Antragsübersendung an die Bezirksregierung Düsseldorf bitte

per Post:

zu HändenFrau Deutschmann

per E-Mail:

drohnen@brd.nrw.de

per Fax:

0211-475-3988

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Düsseldorf:

Frau Deutschmann

Telefon: 0211-475-2455

Herr Joeken

Telefon: 0211-475-1505