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Kontakt

Rütten, Susanne

Telefon: 02837 / 910 131
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 12
susanne.ruetten@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung


Inhalt

Ausländerangelegenheiten / Einbürgerungen

Voraussetzungen

Im Regelfall sind an eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Unionsbürger oder ausreichender Aufenthaltstitel
  • Mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Keine erheblichen Vorstrafen
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunke für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
  • Ab 01.09.2008:
    Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Für besondere Fälle gibt es Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen.

Beispiel hierfür sind

  • Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen,
  • Staatenlose oder
  • heimatlose Ausländerinnen und Ausländer.

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen differieren. Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten, bitten wir Sie immer um Ihre persönliche Vorsprache. In einem Beratungsgespräch werden die persönlichen Einbürgerungsvoraussetzungen, der Verfahrensablauf, sowie die für Sie notwendigen Unterlagen besprochen.

Gebühren

Für die Einbürgerung ist grundsätzlich eine Gebühr von 255 Euro pro Person zu zahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seine Hauptwohnsitz oder die Antragstellerin ihren Hauptwohnsitz hat.

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