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Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Inhalt
Beglaubigung
Wir dürfen Ihnen ausschließlich Kopien und Abschriften von Schriftstücken beglaubigen, wenn
- das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt wurde
- oder Sie die Kopie einer Behörde vorlegen sollen.
Beglaubigungen von Unterschriften
Auch Unterschriften beglaubigen wir, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text, oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürften (nach § 129 BGB). Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters leisten.
Benötigen Sie die Beglaubigung für andere Urkunden oder andere Empfänger, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat.
Nicht beglaubigen können wir Ihnen ein Schriftstück aus mehreren Blättern, dessen ursprünglichen Zusammenhang wir nicht mehr erkennen können bzw. Schriftstücke in einer anderen als der deutschen Sprache.
Was benötigen Sie?
- das Original der Schriftstücke
- gegebenenfalls die Kopie der Schriftstücke
Gebühren
- die Gebühr für Beglaubigungen von Schriftstücken beträgt 3,75 € pro Seite
- die Gebühr für Beglaubigungen von Unterschriften beträgt 2,00 € pro Unterschrift
- falls die Kopie eines Schriftstückes notwendig: 0,60 € pro Seite
- Die Beglaubigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.