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Anschrift
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47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Inhalt
Führungszeugnis
Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist für die Erstellung des Führungszeugnisses zuständig. Die Antragstellung beim Bürgerservice der Gemeinde Weeze kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde ist der Verwendungszweck und die Angabe, an welche Behörde das Führungszeugnis gesendet werden soll, erforderlich. Bei erweiterten privaten Führungszeugnissen ist die Vorlage einer Bescheinigung der beantragenden Stelle nötig.
Führungszeugnisse für private Zwecke werden unmittelbar an den Antragsteller übersandt. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden unmittelbar an die bezeichnete Behörde übersandt.
Bitte bringen Sie bei der Antragstellung ein aktuelles Ausweisdokument mit.
Gebühr
- 13,00 €
Beantragung im Internet
Führungszeugnisse können im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind der Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.fuehrungszeugnis.bund.de