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Kontakt

Rütten, Susanne

Telefon: 02837 / 910 131
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 12
susanne.ruetten@weeze.de

Pieterson, Silvana

Telefon: 02837 / 910 134
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 2
silvana.pieterson@weeze.de

Börgmann, Alexandra

Telefon: 02837 / 910 137
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 10
alexandra.boergmann@weeze.de

Younes Momeni, Mohammad

Zimmer: 3
mohammad.younesmomeni@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung


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Fundbüro

Sie haben etwas verloren?

Teddy Fundbüro Weeze August 2021

Mit dem Fundbüro online haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Schmuck, etc., erkundigen.

Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass die Fundgegenstände erst seit dem 01.01.2019 online erfasst worden sind.

Wenn Name und Anschrift des Verlierenden bekannt werden, werden Sie umgehend benachrichtigt (zum Beispiel beim Verlust des Personalausweises).

Außerdem besteht die Möglichkeit eine Verlustmeldung online auszufüllen. Die Verlustmeldung wird mit den eingetragenen Fundsachen abgeglichen und wir können uns bei Ihnen zurückmelden, wenn ihr verlorener Gegenstand vorliegt.

 

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Die Fundanzeige können Sie mündlich beim Fundbüro der Gemeinde Weeze erledigen. Alternativ können Sie eine Fundmeldung online abgeben. Den Fundgegenstand selbst, können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand auch beim Fundbüro abgeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb (dies wird bereits bei der Fundanzeige festgelegt). Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Macht der Finder von diesem Recht keinen Gebrauch, so geht der Fundgegenstand in den Eigentum der Gemeinde Weeze über. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Fundtiere verweilen bis zu ihrer Abholung in der Tierpension Alpen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Tierpension (http://www.tierpension-alpen.de/).

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