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Kontakt
Telefon: 02837 / 910 126
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Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Inhalt
Gewässerunterhaltung
Wasser- und Bodenverbände
Die Gemeinde Weeze legt die von ihr für die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer, der Gewässer 2. Ordnung und den Hochwasserschutz in Ihrem Gemeindegebiet an die Wasser- und Bodenverbände (Niersverband, Baaler Bruch, Kervenheimer Mühlenfleuth) abzuführenden Beiträge als Gebühren nach den §§ 6 und 7 KAG um. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer für ihre Grundstücksflächen, die in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich fließt (seitliches Einzugsgebiet) liegen. Ein Grundstück kann zu mehreren seitlichen Einzugsbereichen gehören.
Die Gebühr bemisst sich nach
- der Lage des Grundstücks
- der Größe der am Kanal angeschlossenen bzw. zum Kanal entwässernden versiegelten Flächen, der Größe der bewaldeten Flächen und der Größe der übrigen Flächen eines Grundstückes, gemessen in ar.
Weitere Informationen bekommen Sie auch unter:
Niersverband
Am Niersverband 10
41747 Viersen
Telefon: (0 21 62) 3 70 40
Email: niersinfo@niersverband.de
Internet: www.niersverband.de
Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch
Alte Heerstraße 84
47652 Weeze
Telefon: (0 28 37) 66 99 919
Fax: (0 28 37) 66 99 921
Email: wbv-baaler-bruch@t-online.de
Kervenheimer Mühlenfleuth
Boemsfeld 14
47627 Kevelaer
Telefon: (0 28 25) 61 20
Email: info@wbv-km.de