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Kontakt

Holland, Julia

Telefon: 02837 / 910 125
Telefax: 02837 / 910 245

Zimmer: 21
julia.holland@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung!


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Gewerbesteuer

weiterführende Links:

Entwicklung der Hebesätze, nicht barrierefrei

Banknoten und Münzen

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, das heißt das Aufkommen aus der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Aufgrund des kommunalen Hebesatzrechtes ist der Hebesatz in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch.

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Weeze beträgt zur Zeit 415 vom Hundert.

Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz, die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die gültige Haushaltssatzung der Gemeinde Weeze.

Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt wird.

Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheides des Finanzamtes (Grundlagenbescheid) erstellt und versendet die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid an den Gewerbesteuerpflichtigen.

Der Steuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln.

Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde in Prozent = zu zahlende Gewerbesteuer