Inhalt Seitenleiste
Kontakt
Telefon: 02837 / 910 125
Telefax: 02837 / 910 245
Zimmer: 21
julia.holland@weeze.de
Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung!
Inhalt
Gewerbesteuer
weiterführende Links:
Entwicklung der Hebesätze, nicht barrierefrei
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, das heißt das Aufkommen aus der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Aufgrund des kommunalen Hebesatzrechtes ist der Hebesatz in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch.
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Weeze beträgt zur Zeit 415 vom Hundert.
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz, die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die gültige Haushaltssatzung der Gemeinde Weeze.
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt wird.
Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheides des Finanzamtes (Grundlagenbescheid) erstellt und versendet die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid an den Gewerbesteuerpflichtigen.
Der Steuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln.
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde in Prozent = zu zahlende Gewerbesteuer