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Inhalt
Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung
Menschen, denen wegen Alters oder dauerhafter voller Erwerbsminderung keine Erwerbstätigkeit möglich ist, können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen finanzielle Leistungen zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes nach den Vorschriften des 4. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die sogenannte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, erhalten.
Die Leistungen können bei den Mitarbeitern der Abteilung Soziales während der ausgewiesenen Öffnungszeiten beantragt werden.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis, Pass
- Schwerbehindertenausweis
- Bestellung zum Betreuer, Vollmacht
- Einkommensnachweise letzten 6 Monate
- letzten Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über Kindergeld
- Nachweis über Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschussleistungen
- Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen
- Unterhaltsvereinbarungen / -urteile / -vergleiche
- Scheidungsurteil
- Rentenbescheid, auch Werksrenten, Unfallrenten
- Nachweis über Ausbildungsvergütung / Berufsausbildungsbeihilfe / Bafög /
- Nachweise über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos) von allen bestehenden Konten
- Versicherungspolicen und letzte Beitragsrechnung
- Nachweise über Bank- und Sparguthaben, Geldforderungen, Wertpapiere, Bausparguthaben,
- Lebensversicherungen (einschließlich aktuellem Rückkaufswert),
- Mietvertrag
- bei Hauseigentum Nachweise über Belastungen (Darlehen, Betriebskosten, Einheitswertbescheid)
- Heizkosten und Größe der Wohnung in Quadratmeter