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Anschrift
Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
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Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Inhalt
Luftballons - Massenaufstieg von Kinderluftballons
Für Aufstiege von Kinderballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Für Ballonaufstiege in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von internationalen Verkehrsflughäfen, Regionalflughäfen und militärischen Flugplätzen benötigen Sie grundsätzlich eine schriftliche bzw. telefonische Freigabe.
Da sich die Gemeinde Weeze in der unmittelbaren Umgebung des Verkehrsflughafens Niederrhein Weeze befindet, werden für solche Vorhaben im Gemeindegebiet mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen die folgenden Informationen im Rahmen des entsprechenden Antrags benötigt:
- geplanter Zeitraum (Beginn bzw. Ende) und Datum des Aufstiegs,
- Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift,ggf.geographische Koordinaten),
- Anzahl der Ballone,
- Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Telefaxnummer,E-Mail-Adresse).
Bitte senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse ballon@dfs.de.
Weitere Informationen hinsichtlich der Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten Sie unter der Telefonnummer 06103-80474-0 oder per Mail unter ballon@dfs.de.
Bitte bedenken Sie auch:
Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Ordnungsamt.