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Koenen, Guido

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Zivilschutz/ Katastrophenschutz

Katastrophenschutz (KatS, KatSchutz) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in einer Katastrophe zu schützen.

Dazu gehören vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall und die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Zivilschutz sind alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.

Rechtsgrundlagen für den Zivilschutz sind u. a. das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) und die so genannten Sicherstellungsgesetze (z.B. zur Ernährungsvorsorge, Transportorganisation).

Auf Bundesebene ist seit dem 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für den Zivilschutz zuständig. Das BBK ist damit auch für die Instandhaltung der 2.300 öffentlichen Zivilschutzbunker in Deutschland verantwortlich. Weitere Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen.

Operativ wirken im Zivilschutz sowohl öffentliche als auch private (teilweise „öffentlich bewidmete“) Hilfsorganisationen mit. Zu den öffentlichen Organisationen gehört – neben den öffentlichen Feuerwehren, die in aller Regel auf Gemeindeebene organisiert sind – die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

  • Private Organisationen, die im Zivilschutz mitwirken, sind:
  • das Deutsche Rote Kreuz (als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wobei auch der DRK-Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz trotz seiner Rechtsnatur als öffentlich-rechtliche Körperschaft in der Praxis als private Organisation im Zivilschutz mitwirkt),
  • der Arbeiter-Samariter-Bund,
  • die Johanniter-Unfallhilfe,
  • der Malteser Hilfsdienst,
  • die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.