Inhalt
Ortsrecht
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) gibt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Dieser Grundsatz des § 7 GO NW gilt selbstverständlich nur für all diejenigen Fälle, in denen nicht schon durch höherrangiges Recht Regelungen getroffen wurden. Die Sammlung aller derzeit in der Gemeinde Weeze geltenden Satzungen, Verordnungen und sonstigen rechtlich bindenden Bestimmungen bilden das „Ortsrecht der Gemeinde Weeze". Diese Sammlung steht den Mitgliedern des Rates und seiner Ausschüsse ebenso zur Verfügung, wie den Bürgern, den Schulen und den Bediensteten des Rathauses. Aus diesem Grunde wurde es im Internetangebot der Gemeinde Weeze abgelegt. Die Gemeinde bemüht sich, die hier veröffentlichten Satzungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Sie übernimmt keine Gewähr für Schreibfehler oder andere Unrichtigkeiten. Rechtsverbindlich sind die, entsprechend § 16 Abs.1 der Hauptsatzung bekannt gemachten Satzungen.
- Hauptsatzung der Gemeinde Weeze
PDF-Datei, 156,99 KB - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von automatisierten Verwaltungsaufgaben
PDF-Datei, 16,70 KB - Richtlinien für die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Weeze
Nicht barrierefrei, PDF-Datei, 15,14 KB - Richtlinien zur Förderung der kulturtreibenden Vereine in der Gemeinde Weeze
Nicht barrierefrei, PDF-Datei, 12,46 KB - Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes (VHS) Goch - Kevelaer - Uedem - Weeze
PDF-Datei, 25,02 KB - Satzung zum Wappen der Gemeinde Weeze
PDF-Datei, 8,12 KB - Zuschussgewährung durch die Franz-Macherey-Stiftung
Nicht barrierefrei, PDF-Datei, 14,28 KB - Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weeze vom 03.11.2020
PDF-Datei, 104,48 KB - 220208_geschaeftsordnung_fuer_den_rat_endgueltig.pdf
PDF-Datei, 705,97 KB