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Ortsrecht

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) gibt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Dieser Grundsatz des § 7 GO NW gilt selbstverständlich nur für all diejenigen Fälle, in denen nicht schon durch höherrangiges Recht Regelungen getroffen wurden. Die Sammlung aller derzeit in der Gemeinde Weeze geltenden Satzungen, Verordnungen und sonstigen rechtlich bindenden Bestimmungen bilden das „Ortsrecht der Gemeinde Weeze". Diese Sammlung steht den Mitgliedern des Rates und seiner Ausschüsse ebenso zur Verfügung, wie den Bürgern, den Schulen und den Bediensteten des Rathauses. Aus diesem Grunde wurde es im Internetangebot der Gemeinde Weeze abgelegt. Die Gemeinde bemüht sich, die hier veröffentlichten Satzungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Sie übernimmt keine Gewähr für Schreibfehler oder andere Unrichtigkeiten. Rechtsverbindlich sind die, entsprechend § 16 Abs.1 der Hauptsatzung bekannt gemachten Satzungen.