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Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652 Weeze
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Inhalt
Abwasserbeseitigung
Die Gemeinde Weeze ist durch Gesetz verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) zu beseitigen. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und dient vorrangig dem Umweltschutz. Hierzu hält die Gemeinde die verschiedensten Abwasseranlagen vor, zum Beispiel Schmutz- Regen- und Mischwasserkanäle, Gräben, öffentliche Versickerungsanlagen, usw...
Das auf dem Gemeindegebiet anfallende Abwasser wird über mehrere Pumpstationen zum Klärwerk Kevelaer-Weeze geleitet. Das Klärwerk befindet sich an der B9 neben dem Abgrabungsgebiet „Hüdderath" und wird durch den Niersverband Viersen als Eigentümer betrieben und unterhalten. Das gereinigte Wasser wird vom Klärwerk in die Niers eingeleitet und somit an den natürlichen Wasserkreislauf zurückgegeben.
Das Kanalnetz in der Gemeinde Weeze hat eine Länge von über 81 Kilometern, welches sich wie folgt aufteilt:
- Schmutzwasserkanal: 43 Kilometer
- Regenwasserkanal: 35 Kilometer
- Mischwasserkanal: 3 Kilometer
Kanalanschlüsse
Sie möchten Ihr Grundstück am Kanal anschließen? Sie benötigen eine Auskunft über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen?
Die Gemeinde Weeze führt ein Kanalkataster und stellt Ihnen entsprechende Unterlagen (Auszüge aus dem Kanalkataster, Hausanschlusszeichnungen für den Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal, etc.) gerne zur Verfügung. Fragen Sie einfach bei den auf dieser Seite aufgeführten Ansprechpartnern nach.
Sollte noch kein Grundsücksanschluss vorhanden sein, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die genannten Ansprechpartner. Der oder die Grundstücksanschlüsse werden dann durch die Gemeinde erstellt.
Kanalinspektion und Kanalsanierung
Kanalisationsnetze müssen dicht sein - ein Wasseraustritt oder -eintritt ist zu verhindern bzw. zu unterbinden. Als Folge hieraus werden Kanalnetzbetreiber durch die Landeswassergesetze dazu verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Netze selbst zu überwachen. Die Netzbetreiber müssen laut Eigenkontrollverordnungen (z.B. SüwVKan, NRW) regelmäßig Überwachungsberichte erstellen. Werden bei der Überwachung Beeinträchtigungen des baulichen oder betrieblichen Zustands festgestellt, müssen entsprechende Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Befinden sich Kanalnetze in einem so schlechten Zustand, dass Sie die Umwelt oder die Gesundheit gefährden, müssen diese Kanalnetze zeitnah saniert werden. Es gibt verschiedene Verfahren bei der Kanalsanierung, welche in Abhängigkeit vom Zustand des Kanalnetzes gewählt werden.
Abwasserbeseitigungskonzept
Nach § 53 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Gemeinden die Pflicht, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu gewährleisten.
Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist alle 6 Jahre fortzuschreiben.
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich alle Grundstückseigentümer, die für die Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasseranlage tätig werden wollen, sich vorab auf jeden Fall mit der Gemeinde in Verbindung setzen sollen.
Auf www.dichtheitspruefung.tv, dem Informationsportal für Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen, erhalten Sie weitere Informationen.
Versickerung von Niederschlagswasser (Regenwasser)
In bestimmten Gebieten besteht auch die Möglichkeit / Verpflichtung zur Versickerung von Niederschlagswasser.
Vor dem Bau einer solchen Versickerungsanlage sollten Sie sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Regelungen die Abwasserbeseitigungssatzung (Anschluss- und Benutzungszwang) und der Bebauungsplan (falls vorhanden), in welchem die Anlage errichtet werden soll, zur Beseitigung von Niederschlagswasser für das zu entwässernde Grundstück vorsieht.
Wenn dann eine Versickerung auf dem jeweiligen Privatgrundstück beabsichtigt ist, kommen, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, verschiedene Versickerungssysteme in Frage:
- flächenhafte Versickerungen (z. B. Rasengittersteine)
- linienförmige Versickerungen (z. B. Mulden-Rigolen-System, Rigole, Mulde, Rohrversickerung)
Die Auswahl der geeigneten Verfahren richtet sich u.a. nach der zu erwartenden Verschmutzung der zu entwässernden Flächen, dem maximalen Grundwasserstand, der Bodenbeschaffenheit, dem Platzangebot und der Nutzung des Grundstückes. Planung und Ausführung sollten daher einer Fachfirma überlassen werden.
Der Bau einer flächenhaften Versickerungsmöglichkeit, sowie der Bau einer privaten Muldenversickerungsanlage bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Die übrigen Versickerungsarten (Rigolenversickerung,...) bedürfen der Wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve über die Gemeinde Weeze zu beantragen ist. Dort erfolgt eine fachliche Prüfung, da nicht jede Entwässerungsart für alle Flächen zulässig ist.
Hier gelangen Sie zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers für Regenwasserversickerung, welcher aufgerufen und am Bildschirm ausgefüllt werden kann. Bitte unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn mit den im Merkblatt aufgeführten Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Weeze ein. Sollten Sie Hilfestellung bei der Bearbeitung des Antrages benötigen, Fragen haben oder Sonstiges stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde hierzu gerne zur Verfügung.
Mikroverunreinigungen
Mikroschadstoffe und deren Verminderung stellen aus Sicht vieler Institutionen, wie dem Umweltbundesamt (UBA), der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BFG), vieler Forschungseinrichtungen und auch dem Land NRW eine der großen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre dar.
Insbesondere in NRW hat das Thema Mikroschadstoffe seit den PFT-Funden in der Ruhr eine herausragende Bedeutung. Die Landesregierung hat deshalb das „Programm Reine Ruhr – zur Strategie einer nachhaltigen Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen" erarbeitet und umfangreiche Gewässeruntersuchungen durchgeführt und erhebliche Belastungen der Gewässer mit Mikroschadstoffen festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.kompetenzzentrum-mikroschadstoffe.de
Ein Flyer zu diesem Thema befindet sich im Downloadbereich
Pressemitteilungen:
Der Kanal-TÜV ist keine Mogelpackung - Bericht aus der Rheinischen Post vom 10.11.2012
Grüne wollen Kanal-TÜV bei jedem Hauskauf - Bericht aus der Rheinischen Post vom 25.10.2012
Kanal-TÜV: Kraft sagt Basta - Bericht aus der Rheinischen Post vom 24.10.2012
NRW verzichtet auf Kanal-TÜV - Bericht aus der Rheinischen Post vom 24.10.2012
Kanal-TÜV: Verzichtet NRW auf Prüfpflicht? - Bericht aus der Rheinischen Post vom 23.10.2012
CDU: Kanal-TÜV soll nicht Pflicht werden - Bericht aus der Rheinischen Post vom 13.10.2012
Dubiose Angebote zur Dichtigkeitsprüfung - Bericht aus der Rheinischen Post vom 10.10.2012
Zahlt das Land Zuschüsse zur Kanalsanierung - Bericht aus der Rheinischen Post vom 25.09.2012
Landesgutachten warnt vor Keimen aus Kanälen - Bericht aus der Rheinischen Post vom 19.09.2012
Rot-Grün streitet über Kanal-TÜV - Bericht aus der Rheinischen Post vom 18.09.2012
Kevelaer: 500 Kanalprüfungen - Bericht aus der Rheinischen Post vom 07.08.2012
Check-Pflicht wäre nur fair - Kommentar zum Bericht aus der Rheinischen Post vom 07.08.2012
Verwirrung um geplante Pflicht zur Kanalprüfung - Bericht aus der Rheinischen Post vom 06.08.2012
Klärwerk wird erweitert - Bericht aus der Rheinischen Post vom 26.03.2012
Kevelaer - Dichtheitsprüfung wird ausgesetzt - Bericht aus der Rheinischen Post vom 18.02.2012
Unhaltbar - Leserbrief aus der Rheinischen Post vom 11.02.2012
Kanalprüfer demonstrieren vor Düsseldorfer Landtag - Bericht aus der Rheinische Post vom 27.01.2012
Nicht ganz dicht - Kommentar aus der Rheinische Post vom 27.01.2012 - von Ulli Tückmantel
Bericht aus der Rheinische Post vom 18.01.2012 - von Gerhard Voogt
Bericht aus den Niederrhein Nachrichten vom 21.12.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 20.12.2011 - von Christian Schwerdtfeger
Bericht aus der Rheinischen Post vom 17.12.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 17.12.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 15.12.2011 - von Detlev Hüwel und Christian Schwerdtfeger
Bericht auf der Internetseite www.wdr.de vom 14.12.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 14.12.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 10.11.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 09.11.2011 - von Christian Schwerdtfeger
Bericht aus dem Gocher Wochenblatt vom 05.11.2011
Bericht aus den Niederrhein Nachrichten vom 02.11.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 20.10.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 22.09.2011
Bericht aus den Niederrhein Nachrichten vom 21.09.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 16.09.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 10.08.2011 - von Stefan Kriegel
Bericht aus der Rheinischen Post vom 16.09.2011
Bericht aus der Rheinischen Post vom 09.06.2011 - von Detlev Hüwel
Bericht aus der Rheinischen Post vom 31.05.2011 - von Anja Settnik
Bericht aus der Rheinischen Post vom 14.12.2010 - Kommentar von Frau Settnik
Linkliste
- Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung auf www.buergerinfo-abwasser.de
- Auf www.dichtheitspruefung.tv, dem Informationsportal für Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen, erhalten Sie weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung.
- Informationen, Rechtsvorschriften sowie eine Liste von Sachkundigen für die Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse erhalten Sie hier
- Weitere Informationen und Formulare zum Wasser-/Gewässerschutz finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Kleve (private Bauvorhaben)
- Weitere Informationen und Formulare zum Wasser-/Gewässerschutz finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Kleve (gewerbliche Bauvorhaben)
- Abwasserentsorgung (Schmutzwasser) in nicht kanalisierten Außenbereichen
- Abwasserentsorgungsgebühren
- Kanalanschlussbeiträge
- Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen
Downloadbereich
- Broschüre Dichtheitsprüfung 1,4 MB nicht barrierefrei
- Broschüre Land unter.. Schutz vor Überschwemmung 335 KB nicht barrierefrei
- Abwasserbeseitigungssatzung 229 KB nicht barrierefrei
- Selbstüberwachungsverordnung Kanal für das Land Nordrhein-Westfalen (SüwVKan NRW) 39 KB nicht barrierefrei
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers 29 KB nicht barrierefrei
- Flyer Mikroverunreinigungen 1,1 MB nicht barrierefrei