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Allgemeines zur Bauleitplanung

Was ist eine Bauleitplanung?
Es handelt sich um einen Bauplan auf dem Steine, ein Zollstock, eine Zange und ein Helm liegen.
© anncapictures | pixabay.com

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung, geregelt. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (Planungshoheit der Gemeinde). Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen.

Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Im Übrigen richtet sich die Aufstellung nach dem jeweils geltenden Landesrecht für den Erlass von gemeindlichen Satzungen. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen ähnlich für Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung) und Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung).

Bauleitpläne zur Steuerung der Bodennutzung

Es ergibt sich ein hierarchischer Aufbau:

  • der Landesentwicklungsplan für NRW
  • der Regionalplan für den Regierungsbezirk
  • der Flächennutzungsplan für eine Gemeinde
  • der Bebauungsplan für ein Baugebiet
  • die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben

Die nachfolgende Planung muss sich jeweils aus der vorhergehenden Planung ableiten und darf den dort festgelegten Zielen nicht widersprechen. Außerdem werden die Pläne mit zunehmendem Maße konkreter und detaillierter.

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sind Bauleitpläne, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden müssen. Der Flächennutzungsplan wird auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt, der Bebauungsplan „verbindlicher Bauleitplan“.

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