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Bürgermeister & Vertretungen

Aufgaben des Bürgermeisters

Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und wird für fünf Jahre direkt von der Bürgerschaft gewählt. Die Wahlzeit des Rates der Gemeinde beläuft sich auf fünf Jahre.

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses. Ihm obliegt darüber hinaus neben der repräsentativen Vertretung der Gemeinde die gesetzliche Vertretung in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Gleichzeitig ist der Bürgermeister Chef der Gemeindeverwaltung und hat die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse vorzubereiten und unter Kontrolle des Rates auszuführen. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. Daneben erledigt er die Aufgaben, die ihm auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind.

Als Bürgermeister der Gemeinde Weeze nimmt Georg Koenen über seine hauptamtliche Funktion hinaus eine Reihe von Gremientätigkeiten wahr, die in engem Zusammenhang mit seinen hauptamtlichen Pflichten stehen. Eine Zusammenstellung dieser haupt- und nebenamtlichen Gremientätigkeiten hat er zur Information der Bürgerschaft auf dieser Website der Gemeinde Weeze veröffentlicht.

Gemäß § 8 Absatz 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz und § 15 Nebentätigkeitsverordnung sind alle Hauptverwaltungsbeamten verpflichtet, dem Rat jährlich eine Aufstellung über Nebentätigkeiten vorzulegen.

Gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz sind die Angaben zu Gremientätigkeiten zu veröffentlichen. Die Übersicht der Gremientätigkeiten des Bürgermeisters finden Sie unten im Download-Bereich.

Halbportrait vom Bürgermeister Georg Koenen
© Astrid Pöppel Fotografie
 

 

 

 
Bürgermeister der Gemeinde Weeze

Georg Koenen
Telefon: +49 (2837) 910-100

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Daniel Mülders im Halbportrait
© Gemeinde Weeze
 
 

 

 
 
Allgemeiner Vertreter 
des Bürgermeisters der Gemeinde Weeze

Daniel Mülders
Telefon: +49 (2837) 910-120

 

 

 

 

 

Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters sind Mitglieder des Rates. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei Repräsentationsaufgaben.

 

der 1. stellvertretenden Bürgermeister Rolf Hörster im Halbprofil
© Gemeinde Weeze
 

 

 
 
 
 
1. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Weeze

Rudolf Hörster, CDU
Telefon: +49 (2837) 917 74

 

 

 

 

der 2. Bürgermeister Helmut Steht im Halbprofil
© Gemeinde Weeze
 
 

 

 

 
2. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Weeze

Helmut Stehr, SPD
Telefon: +49 (2837) 697 3

 

 

 

 

 

der 3. Bürgermeister Sven Langenberg im Halbprofil
© fotoderks
 
 
 
 

 

3. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Weeze

Sven Langenberg, Die Grünen
Telefon: +49 (2837) 663 272

 

 

 

 

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